AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Eigentumsvorbehalt

(1) Die vertraglich vereinbarte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum (inkl. aller Nutzungsrechte) von Finisher Art | Sebastian Rosenkranz und darf solange nicht verkauft werden. Sofern nicht anders vereinbart, wird der vollständige Betrag nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug fällig.

(2) Sofern der Auftraggeber 30 Tage nach Erhalt der Rechnung diese nicht vollständig beglichen hat, gerät er automatisch in Verzug und es kann der entstehende Verzugsschaden einfordert werden.

§ 2 Gewährleistungen

(1) Das Werk verlässt das Atelier in einwandfreiem Zustand. Sollten doch einmal Fehler (wie handwerkliche Mängel) übersehen worden sein, so untersteht Finisher Art der gesetzlichen Nachbesserungspflicht. Eine entsprechende Frist für die Nachbesserung muss eingeräumt werden. Die Versandkosten übernimmt Finisher Art, sofern der Leistungspreis den Wert von 40,00 € übersteigt.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt die gesetzlich festgelegten 2 Jahre.

§ 3 Urheberrechtliche Absicherung

(1) Der Auftraggeber erwirbt mit der Abnahme und der vollständigen Bezahlung das Eigentum an dem Werk, das öffentliche wie private Ausstellungsrecht, sowie jeglichen ausschließlichen Nutzungsrechte (Ausnahme s. § 3(3)).

(2) Bei öffentlicher Zugänglichmachung (z.B. im Internet, in Ausstellungen etc.) hat Finisher Art das Recht auf Namensnennung.

(3) Finisher Art behält sich das Recht vor, zum Zweck von Referenzen oder der Eigenwerbung (z.B. im Internet, in Ausstellungen etc.) das Original, eine gedruckte oder digitale Kopie zu nutzen. Der Auftraggeber räumt Finisher Art schon jetzt ein entsprechendes nicht ausschließliches, unwiderrufliches Nutzungsrecht ein.

§ 4 Lieferfristen

(1) Sofern nicht anders vereinbart beträgt die Lieferzeit 30 Werktage. Die Lieferfrist beginnt (a) entweder mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer (bei Auftrag ohne erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers) oder (b) mit dem vollständigen Erhalt der erforderlichen und vereinbarten Mitwirkungsleistungen (z.B. die Lieferung von Vorlagen bzw. des Motivs) des Aufraggebers.

(2) Die Lieferzeit wird automatisch verlängert, wenn zusätzlich Leistungen Dritter (z.B. die Rahmung der Werke) vereinbart sind. Als gewahrt wird die Lieferfrist angesehen, wenn das vollendete Werk innerhalb der Lieferfrist bei den entsprechenden Leistungsbringern vorliegt. Ab diesem Zeitpunkt wird jegliche Haftung (z.B. für zeitliche Verzögerung oder Beschädigung) ausgeschlossen.

§ 5 Kündigung

(1) Kündigt der Besteller rechtmäßig vor Vollendung des Werkes aus einem Grund, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist Finisher Art berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; es muss sich jedoch dasjenige angerechnet werden, was infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

§ 6 Haftungsausschluss

(1) Die Haftung für Schäden jeglicher Art wird – soweit gesetzlich zulässig - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

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